Vergessliches Finanzamt – Änderung zulässig?
Ein Steuerbescheid ist ergangen, das Finanzamt hat etwas übersehen, und zwar zu Ihren Gunsten. Viele Steuerpflichtige gehen davon aus, dass die Sache damit erledigt ist, jedenfalls nach einiger Zeit. Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 02.09.2026 – X B 3/26 klargestellt, dass das nicht ohne Weiteres gilt. Wir zeigen, worum es ging und was Sie daraus mitnehmen sollten.