Faire und transparente Kostengestaltung

Als Rechtsanwalt ist mir wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Deshalb biete ich Ihnen verschiedene Abrechnungsmodelle an, die sich nach Umfang und Komplexität Ihres Falls richten.

Abrechnungsmodelle

Gesetzliche Vergütung nach RVG

Für viele Mandate erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese gesetzlich festgelegten Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit:

  • Gerichtliche Verfahren – gesetzlich festgelegte Verfahrensgebühren
  • Außergerichtliche Vertretung – Geschäfts- und Einigungsgebühren
  • Standardisierte Mandate – klare gesetzliche Vorgaben

Die RVG-Gebühren bieten Ihnen Rechtssicherheit und sind bei typischen Rechtsfällen oft die wirtschaftlichste Lösung.

Individuelle Honorarvereinbarung

Bei komplexen oder umfangreichen Mandaten kann eine individuelle Honorarvereinbarung notwendig sein:

Stundensatzabrechnung:

  • Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand
  • Geeignet für Mandate mit schwer kalkulierbarem Umfang
  • Transparente Dokumentation aller Tätigkeiten
  • Regelmäßige Zwischenrechnungen

Pauschalhonorar:

  • Fester Betrag für definierte Leistungen
  • Planungssicherheit und vollständige Kostentransparenz
  • Besonders geeignet für Unternehmensmandante und wiederkehrende Beratung
  • Klare Leistungsbeschreibung und Umfang

Wann welches Abrechnungsmodell?

Die Wahl des Abrechnungsmodells hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Umfang des Mandats – einfach oder komplex?
  • Kalkulierbarkeit – ist der Arbeitsaufwand absehbar?
  • Ihre Präferenzen – Wunsch nach Pauschalierung oder Einzelabrechnung?
  • Art der Tätigkeit – gerichtlich oder beratend?

In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam, welches Abrechnungsmodell für Ihren Fall am besten geeignet ist.


Transparente Kostengestaltung für Ihre Rechtsberatung – individuell, fair und nachvollziehbar.