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Eine einzige Mitteilung Ihres Finanzamts kann eine Kette in Gang setzen: Rückforderung einer Subvention, Strafanzeige, Ermittlungsverfahren. Das Werkzeug dahinter heißt Kontrollmitteilung und stützt sich auf § 31a AO. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 04.05.2026 – 1 K 930/24 E,G,U,F) zeigt anschaulich, wie dieser Mechanismus greift – und wo die Grenzen Ihrer Verteidigung liegen.
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Port7 Rechtsanwälte
Johannes Höfer
Am Mittelhafen 16
48155 Münster
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